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Gemeinde Staufenberg
Hannoversche Straße 21
34355 Staufenberg

Tel. 05543/301-0
Fax. 05543/301-39

Internet www.staufenberg-nds.de
E-Mail rathaus@staufenberg-nds.de

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  • Wirtschaft Bauen Wohnen / 
    • Baulückenkataster


Baulückenkataster

Innerhalb des Gemeindegebietes gibt es viele ungenutzte Bauplätze, die erschlossen und bebaubar sind. Diese Flächen hat die Gemeinde Staufenberg erfasst und bietet nun für die Grundbesitzer und Bauwillige einen neuen Service an:
Das Baulückenkataster für die Ortschaften:

 

Benterode (537 KB)
Escherode (529 KB)
Landwehrhagen (569 KB)
Lutterberg (547 KB)
Nienhagen (447 KB)
Sichelnstein (499 KB)
Speele (522 KB)
Spiekershausen (471 KB)
Uschlag (576 KB)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Was ist der Sinn des Baulückenkatasters?

Grund und Boden wird immer knapper und ist nicht beliebig vermehrbar. Er hat wichtige Funktionen für Mensch und Natur zu erfüllen, sei es für die Nahrungsproduktion, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen oder für die Erholung. Wird auch nur ein Teil der Baulücken genutzt, statt z. B. Neubaugebiete auszuweisen, hat das direkten Nutzen für den Erhalt von Freiraum. Hinzu kommt der wichtige Effekt einer besseren Ausnutzung der schon vorhandenen Infrastrukturen, z. B. der straßen- und leitungsmäßigen Erschließung, aber auch der übrigen öffentlichen Einrichtungen wie z. B. Spielplätze, Müllabfuhr, Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe.

Die Gemeinde hat ein Baulückenkataster aufgestellt. Die Verwaltung hat hierzu alle Baulücken im Gemeindegebiet erfasst und zunächst bei den Eigentümern angefragt, ob sie einer Veröffentlichung ihrer Flächen zustimmen würden.

Das Baulückenkataster enthält nur Grundstücke, deren Eigentümer einer Veröffentlichung zugestimmt haben (= grün umrandete Grundstücke). Die darüber hinaus auch (mit einer Zahl) markierten Baulücken zeigen an, dass der jeweilige Eigentümer nicht nur der Aufnahme ins Baulückenkataster zugestimmt hat, sondern auch einem Verkauf zustimmen würde. Dennoch kann die Gemeinde keine Gewähr dafür übernehmen, dass tatsächlich eine Verkaufsbereitschaft besteht und auch nicht beeinflussen, zu welchen Bedingungen. Eine Maklerfunktion hat die Gemeinde ebenfalls nicht.

Erfasst wurden die „echten Baulücken“, also grundsätzlich sofort bebaubare erschlossene Grundstücke. Eine verbindliche Bebauungsmöglichkeit kann hieraus nicht abgeleitet werden und ist ggf. durch eine Bauvoranfrage beim Landkreis Göttingen zu klären.

Wenn also jemand ein Baugrundstück sucht, kann er sich nun anhand des Katasters über freie Bauplätze informieren. Ein möglicher Interessent kann sich direkt mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen. Hier erfährt er Näheres über die Bebauungsmöglichkeiten und die Kontaktaufnahme zum Eigentümer. Besonders bei den größeren Grundstücken besteht oft auch die Möglichkeit, nur eine Teilfläche zu erwerben.

Für die Eigentümer stellt das Baulückenkataster eine gute und kostenlose Verkaufshilfe dar; sie müssen nicht von sich aus tätig werden, um ihre Grundstücke auf dem Immobilienmarkt anzubieten.

Niemand ist verpflichtet, sein Grundstück zu veräußern, auch nicht, wenn es im Baulückenkataster aufgenommen ist. Ebenso kann er jederzeit die Fläche wieder herausnehmen lassen.

Ansprechpartnerin:

Frau Ute Detka
Rathaus, Zimmer 17
Hannoversche Straße 21
34355 Staufenberg
Tel. 05543-301-17
E-Mail: detka@staufenberg-nds.de

 

 

 

 

 


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