Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen
Einige Grundstücksbesitzer vergessen es leider immer wieder, ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Geh- und Radwegen und auch von Straßen auszulichten bzw. zurück zu schneiden.
Der Bewuchs ist teilweise so üppig, dass Fußgänger gezwungen sind, vom Gehweg auf die Fahrbahn auszuweichen. Das gilt besonders nach Regenfällen, wenn die nassen Äste nach unten hängen.
An alle säumigen Grundstücksbesitzer ergeht deshalb die dringende Aufforderung, Hecken, Sträucher und Bäume an öffentlichen Wegen und Straßen zurück zu schneiden.
Die vorgeschriebene lichte Höhe über einen Geh- oder Radweg beträgt 2,50 m und über einer Fahrbahn 4,50 m.
Durch den Bewuchs ist teilweise auch die Sicht auf Verkehrszeichen erheblich behindert. Das kann zu Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit führen. Ein eingewachsenes Verkehrszeichen kann Ursache eines Verkehrsunfalls sein. Eigentümer sichtbehindernder Pflanzen können in solchen Fällen haftungsrechtlich in die Pflicht genommen werden.
Auch eingewachsene Straßenlaternen können in erheblichem Maße zu Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit beitragen. Straßenlaternen sollten großzügig freigeschnitten werden, damit diese ihre Lichtwirkung voll entfalten können. Bitte überprüfen Sie daher, ob es eventuell an Ihren Bäumen oder Hecken liegt, dass Laternen nicht ihre volle Leuchtkraft entfalten können. Zur Straßenreinigungspflicht zählen auch der Heckenrückschnitt und das Freischneiden von Straßenlaternen.
So können Sie sich und Ihren Mitmenschen einen guten Dienst erweisen und ersparen sich zusätzlich unangenehme Post vom Ordnungsamt.
Wenn eine Straßenlaterne defekt ist, kann dies direkt übrigens dem Staufenberger GemeindeService (05543/308643) gemeldet werden, welcher die Störungen schnellst möglichst beheben lässt. Hilfreich ist es für die Mitarbeiter, wenn Sie den genauen Standort (Straße und Hausnummer) nennen.
Die Gemeinde Staufenberg bittet mit Nachdruck, Pflanzen zurück zu schneiden oder evtl. sogar zu beseitigen.
Ihre Gemeindeverwaltung
erstellt am 03.11.2020