Führungszeugnis
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Pfurr, Heike | 05543/301-35 | ![]() |
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Bartram, Joana | 05543/301-33 | ![]() |
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Winkelmeyer, Linda | 05543/30134 | ![]() |
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Aufnahme/Entgegennahme von Anträgen auf Führungszeugnisse.
Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, sind der genaue Verwendungszweck bei dieser Behörde und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben, da es dieser Behörde direkt vom Bundeszentralregister übersandt wird.
Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, wird es Ihnen direkt vom Bundeszentralregister in Bonn zugesandt.
Den amtlich vorgeschriebenen Antragsvordruck hält die Behörde bereit und füllt diesen selbst aus.
Auch die Online-Beantragung eines Führungszeugnisses ist möglich.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier
Besonderheiten:
Voraussetzungen:
- Vollendung des 14. Lebensjahres und
- mit einer Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet
Für eigene Kontaktaufnahme:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
- Dienststelle Bundeszentralregister - 53169 Bonn
Tel. 0228/580 Fax. 0228/584525
Bearbeitungsfristen:
Bearbeitungsfristen ergeben sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Bonn (in der Regel ca. 14 Tage)
- oder schriftliche Vollmacht und Bundespersonalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten