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Kontakt

Gemeinde Staufenberg
Hannoversche Straße 21
34355 Staufenberg

Tel. 05543/301-0
Fax. 05543/301-39

Internet www.staufenberg-nds.de
E-Mail rathaus@staufenberg-nds.de

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Fahrerlaubnis - Ersterteilung

Details
Bürgerbüro
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Pfurr, Heike 05543/301-35 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Bartram, Joana 05543/301-33 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Winkelmeyer, Linda 05543/30134 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.



Sie können im Bürgerbüro alle Arten von Führerscheinen und Fahrerkarten beantragen.

Ausgenommen hiervon ist lediglich der internationale Führerschein. Diesen beantragen Sie bitte beim Landkreis Göttingen.

Bitte beachten Sie, dass Führerscheinanträge von uns nur vollständig angenommen werden können. Welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, klären Sie vorab bitte kurz telefonisch mit uns. Auch über die entstehenden Kosten können wir Ihnen dann exakt Auskunft geben

WICHTIG: Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich auf den aktuellen Kartenführerschein umzustellen – besonders wenn Sie z.B. im Urlaub auch im Ausland ohne Probleme Auto fahren möchten.

 

Hinweise zum Führerschein-Umtausch (39 KB)

 


An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie des Personalausweises
  • ggf. Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen)
  • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Eignungsnachweise
    • für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
      • Erste-Hilfe-Nachweis
      • Sehtest
    • für Klasse C1, C1E, C und CE:
      • Erste-Hilfe-Nachweis
      • augenärztliches Gutachten
      • ärztliches Gutachten
    • für Klasse D1, D1E, D und DE:
      • Erste-Hilfe-Nachweis
      • augenärztliches Gutachten
      • ärztliches Gutachten
      • Gutachten über besondere Anforderungen
      • Führungszeugnis der Belegart "0"
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden.

Rechtsgrundlage?

  • §§ 4 bis 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
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