Staufenberg
Feuerwehr
Dahlheim 2
Mohn
Dahlheim
Panorama
Schule
Raps
Speele
Nienhagen 2
Ausblicke
Sommer

Meist gesucht

Bürgerservice A-Z
 
Ansprechpartner
 
Öffnungszeiten
 
Kfz-Zulassung
 
Vereine
 
Kummerkasten
 
Staufenberger GemeindeService
 
Bekanntmachungen
 



Navigation

MENU
  • Startseite
  • Rathaus
    • Aktuelles
    • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Bürgerbüro
      • Verkauf
      • EU-Infopoint
      • Verwaltungsaußenstelle Uschlag
    • Öffnungszeiten
    • Ansprechpartner
    • Bürgerservice von A - Z
    • Anträge und Formulare
    • Ratsinformationen online
    • Gleichstellung
    • Ortsrecht / Satzungen
      • Gemeindeverfassung
      • Allgemeine Verwaltung
      • Abgabenrecht
      • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
      • Schule, Kultur, Sport, Soziales, Gesundheit
      • Baurecht
      • Haushaltsrecht
      • Öffentliche Einrichtungen
      • Staufenberger GemeindeService AöR
    • Kummerkasten
    • Pressestelle
    • Fundbüro
    • Datenschutzerklärung
  • Leben in Staufenberg
    • Ortsteile
      • Benterode
      • Dahlheim
      • Escherode
      • Landwehrhagen
      • Lutterberg
      • Nienhagen
      • Sichelnstein
      • Speele
      • Spiekershausen
      • Uschlag
    • Gesundheit
    • Soziales
    • Kinderbetreuung
      • Kindergärten
      • Krippe / Kindertagespflege
      • Grundschulen / Nachmittagsbetreuung
      • Ferienbetreuung
    • Grundschulen
    • Kinder- und Jugendbüro
      • Aktuelles
      • Kinder - und Jugendreferent
      • Ortsjugendpfleger
      • Jugendräume
      • Veranstaltungen des Kinder- und Jugendbüros
      • Ausleihen
      • Mach mit !
      • Städtepartnerschaft
    • Familienzentrum
    • Feuerwehr
    • Büchereien
    • Kirchen
    • Dorfgemeinschafts-
      anlagen
    • Heiraten in Staufenberg
    • Außenstelle der VHS
    • Bildergalerie
      • Neujahrsempfang 2017
  • Kultur Freizeit Tourismus
    • Sehenswürdigkeiten
    • Freizeitangebote
    • Wanderwege
      • Staufenberger Panorama-Gebirgskammpfad
      • Römerlager -Kringwall-Naturerlebnispfad
      • Gut Wissmannshof-Runde
      • Dahlheim 700-Jahre-Panoramaweg
      • Ingelheimrunde
      • Ultra-Fitnesslaufpfad
    • Gastgeber
      • Hotels und Gasthäuser
      • Privatzimmer
      • Private Ferienwohnungen
    • Naturpark Münden
    • Partnergemeinde Pusztaszabolcs
    • Grillplätze in Staufenberg
    • Heimatpflege
    • Kontakt/Infomaterial
    • Vereine / Verbände
  • Wirtschaft Bauen Wohnen
    • Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept
    • Baulückenkataster
    • Bauen
      • Flächennutzungsplan und Bebauungspläne
      • Baugenehmigung / Bauanzeige
      • Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge
      • Denkmalschutz
      • Ortsteile
    • Staufenberger GemeindeService
      • Angebotsabfrage
      • Bestattung
      • Buchhaltung
      • Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
      • Pacht- und Nutzungsverträge
      • Spielplätze - Instandhaltung
      • Straßen, Brücken, Schulwegsicherheit
      • Straßenbeleuchtung
      • Winterdienst
      • Anregungen und Beschwerden
    • Gewerbe
      • Gewerbean-, um- und Abmeldung
      • KomSIS
      • Firmen im Marktplatz Südniedersachen
      • Wirtschaftsförderung Region Göttingen
    • Wasser / Abwasser

Rathaus

Sekundäre Navigation

  • Aktuelles
  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Bürgerbüro
  • Öffnungszeiten
  • Ansprechpartner
  • Bürgerservice von A - Z
  • Anträge und Formulare
  • Ratsinformationen online
  • Gleichstellung
  • Ortsrecht / Satzungen
  • Kummerkasten
  • Pressestelle
  • Fundbüro
  • Datenschutzerklärung

Kontakt

Gemeinde Staufenberg
Hannoversche Straße 21
34355 Staufenberg

Tel. 05543/301-0
Fax. 05543/301-39

Internet www.staufenberg-nds.de
E-Mail rathaus@staufenberg-nds.de

Veranstaltungen



Container-Bereich


Content-Bereich

Diese Seite drucken
  • Rathaus / 
    • Bürgerservice von A - Z


Fahrerlaubnis - Erweiterung

Details
Bürgerbüro
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Bartram, Joana 05543/301-33 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Winkelmeyer, Linda 05543/30134 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Pfurr, Heike 05543/301-35 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

In jedem Fall müssen Sie die Umschreibung der Fahrerlaubnis persönlich beantragen, da zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.Voraussetzungen:

  • Inhaber einer Fahrerlaubnis
  • die für die neue(n) Fahrerlaubnisklasse(n) notwendigen Prüfungen wurden abgelegt
  • ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
  • erforderliches Mindestalter erreicht:
    • 25 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
    • 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE oder D1E
    • 18 Jahre für die Klasse A bei Zugang in Stufen und für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E
    • 16 Jahre für die Klassen A1, L, M und T
  • geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • ausgebildet zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften
  • in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesene Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • Befähigung zur Leistung Erster Hilfe
  • nicht im Besitz einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis dieser Klasse

Verfahrensablauf:Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung. Der Fahrerlaubnisantrag ist grundsätzlich zwei Jahre gültig. Er verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird.

Sie können im Bürgerbüro alle Arten von Führerscheinen und Fahrerkarten beantragen.

Ausgenommen hiervon ist lediglich der internationale Führerschein. Diesen beantragen Sie bitte beim Landkreis Göttingen.

Bitte beachten Sie, dass Führerscheinanträge von uns nur vollständig angenommen werden können. Welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, klären Sie vorab bitte kurz telefonisch mit uns. Auch über die entstehenden Kosten können wir Ihnen dann exakt Auskunft geben

WICHTIG: Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich auf den aktuellen Kartenführerschein umzustellen – besonders wenn Sie z.B. im Urlaub auch im Ausland ohne Probleme Auto fahren möchten.

 

Hinweise für Fristen zum Führerscheinumtausch (38 KB)

 


An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie Personalausweis
  • ggf. Kopie des Führerscheines
  • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • Eignungsnachweise für Klasse A1, M, L, T, B, BE:
    • Abe (Klasse A beschränkt)
    • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
    • Sehtest
  • ... für Klasse C1, C1E, C und CE:
    • Nachweis Erste Hilfe
    • augenärztliches Gutachten
    • ärztliches Gutachten
  • ... für Klasse D1, D1E, D und DE:
    • Nachweis Erste Hilfe
    • augenärztliches Gutachten
    • ärztliches Gutachten
    • Gutachten über besondere Anforderungen
    • Führungszeugnis der Belegart "0"
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Die Fahrerlaubnisklassen A1, M, L, T, S, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt) und Adirekt (offene Maschinen) sind ohne Befristung zu erteilen.
  • Die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E sind bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig.
  • Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, D1, D1E, D und DE sind ab Erteilung auf fünf Jahre befristet.
Rechtsgrundlage?

  • §§ 4 bis 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule oder Fahrerlaubnisbehörde.

Druckversion anzeigen


Footer-Bereich

Staufenberg folgen:
  -  A A  +  |
Home |  Kontakt |  Datenschutzerklärung |  Impressum |  nach oben