Fahrerlaubnis - Erweiterung
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Bartram, Joana | 05543/301-33 | ![]() |
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Winkelmeyer, Linda | 05543/30134 | ![]() |
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Pfurr, Heike | 05543/301-35 | ![]() |
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In jedem Fall müssen Sie die Umschreibung der Fahrerlaubnis persönlich beantragen, da zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.Voraussetzungen:
- Inhaber einer Fahrerlaubnis
- die für die neue(n) Fahrerlaubnisklasse(n) notwendigen Prüfungen wurden abgelegt
- ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
- erforderliches Mindestalter erreicht:
- 25 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
- 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE oder D1E
- 18 Jahre für die Klasse A bei Zugang in Stufen und für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E
- 16 Jahre für die Klassen A1, L, M und T
- geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
- ausgebildet zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften
- in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesene Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Befähigung zur Leistung Erster Hilfe
- nicht im Besitz einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis dieser Klasse
Verfahrensablauf:Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung. Der Fahrerlaubnisantrag ist grundsätzlich zwei Jahre gültig. Er verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird.
Sie können im Bürgerbüro alle Arten von Führerscheinen und Fahrerkarten beantragen.
Ausgenommen hiervon ist lediglich der internationale Führerschein. Diesen beantragen Sie bitte beim Landkreis Göttingen.
Bitte beachten Sie, dass Führerscheinanträge von uns nur vollständig angenommen werden können. Welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, klären Sie vorab bitte kurz telefonisch mit uns. Auch über die entstehenden Kosten können wir Ihnen dann exakt Auskunft geben
WICHTIG: Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich auf den aktuellen Kartenführerschein umzustellen – besonders wenn Sie z.B. im Urlaub auch im Ausland ohne Probleme Auto fahren möchten.
- Kopie Personalausweis
- ggf. Kopie des Führerscheines
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- Eignungsnachweise für Klasse A1, M, L, T, B, BE:
- Abe (Klasse A beschränkt)
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Sehtest
- ... für Klasse C1, C1E, C und CE:
- Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- ... für Klasse D1, D1E, D und DE:
- Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Gutachten über besondere Anforderungen
- Führungszeugnis der Belegart "0"
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
- Die Fahrerlaubnisklassen A1, M, L, T, S, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt) und Adirekt (offene Maschinen) sind ohne Befristung zu erteilen.
- Die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E sind bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig.
- Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, D1, D1E, D und DE sind ab Erteilung auf fünf Jahre befristet.
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule oder Fahrerlaubnisbehörde.