Gemeindekasse
Vollstreckung
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Kulle, Kerstin | 05543/30112 | ![]() |
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Grundsätzlich wird die Vollstreckungsstelle tätig bei sogenannten öffentlich-rechtlichen Forderungen wie z.B. Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Abfallgebühren, Kanalgebühren, Bußgeldern und Rundfunkbeiträgen.
Wer trotz Erhalt einer Zahlungsaufforderung nicht zahlt, bzw. sich nicht mit der Vollstreckungsstelle in Verbindung setzt, wird zwecks Vollstreckung der Forderungen
von der Vollstreckungsbeamtin zuhause aufgesucht.
Die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kann dann noch durch eine Zahlung abgewendet werden.
Bei Nichtzahlung erwartet den Schuldner u.a.:
- Wohnungsdurchsuchung und ggfls. zwangsweise Öffnung der Wohnung
(nach Beantragung eines richterlichen Beschlusses)
- Sachpfändungen mit Anbringung von Pfandsiegeln
- Anbringung von Wegfahrsperren (Ventilwächter)
- Pfändung von Konten, Arbeitseinkommen, Mieten, Renten u.a. Forderungen
- Abnahme der Vermögensauskunft
- Erzwingungshaft (bei Bußgeldern)
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Vollstreckungsgebühr richtet sich nach der Summe der Forderungsbeträge.
Erhoben werden bei einem Forderungsbetrag
bis einschl. 100,00 € 22,00 € Vollstreckungsgebühr
bis einschl. 500,00 € 38,00 € Vollstreckungsgebühr
bis einschl. 1.000,00 € 60,00 € Vollstreckungsgebühr
über 1.000,00 € 90,00 € Vollstreckungsgebühr
Erhoben werden bei einem Forderungsbetrag
bis einschl. 50,00 € 11,00 € Vollstreckungsgebühr
bis einschl. 100,00 € 22,00 € Vollstreckungsgebühr
bis einschl. 500,00 € 38,00 € Vollstreckungsgebühr
bis einschl. 1.000,00 € 60,00 € Vollstreckungsgebühr
über 1.000,00 € 90,00 € Vollstreckungsgebühr