Buchhaltung/Kasse
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Brickmann, Silke | 05543/30138 | ![]() |
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Kulle, Kerstin | 05543/30112 | ![]() |
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Kircher, Astrid | 05543/30114 | ![]() |
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Die Buchhaltung umfasst alle Vorgänge die zur Bilanzierung nötig sind. Die Kreditorenbuchhaltung (verarbeitet alle Verbindlichkeiten gegenüber Kunden) und die Debitorenbuchhaltung (verarbeitet alle Forderungen an Kunden).
Die Buchungen erfolgen seit dem 01.01.2010 nach dem Prinzip der Doppik (alle Geschäftsfälle werden in chronologischer Reihenfolge in ein Journal gebucht; dies bildet die Grundlage für die Übertragung der Buchungen aus dem Journal in ein aus Konten bestehendes Hauptbuch). Dabei wird jede Buchung in zwei verschiedene Konten und damit „doppelt“ verbucht.
Welche Fristen muss ich beachten?
Grundsätzliche Zahlungstermine für Grundsteuern, Hundesteuer und Gewerbesteuervorauszahlungen sind jeweils der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres.
Die Gemeindekasse kann mittels SEPA-Lastschriftmandat beauftragt werden, diese Forderungen abzubuchen.
Rechtsgrundlage
Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung GemHKVO
Was sollte ich noch wissen?
Die Grundsteuerbescheide sind sogenannte „Dauerbescheide“, das heißt es wird nicht automatisch in jedem Jahr ein neuer Bescheid verschickt. (Nur bei Veränderungen werden neue Bescheide erstellt.)
Unsere Bankverbindungen:
Sparkasse Göttingen Kto: 1008 (BLZ 260 500 01)
IBAN: DE 67 2605 0001 0000 0010 08 (BIC-Code: NOLADE21GOE)
VR-Bank in Südniedersachsen eG Kto. 32 161 60 (BLZ 260 624 33)
IBAN DE24260624330003216160 (BIC GENODEF1DRA)
Postbank Hannover Kto. 4 374 553 04 (BLZ 250 100 30)
IBAN DE62250100300437455304 (BIC PBNKDEFF250)
Formulare | |
SEPA Lastschrift Allgemein |
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