Gemeindekasse
Zwangsversteigerungen
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Kircher, Astrid | 05543/30114 | ![]() |
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Wenn auf anderem Wege die Zahlung der Grundsteuern usw. nicht zu erzielen ist, darf die Gemeinde zur Sicherung Ihrer Ansprüche die Zwangsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragen, bzw. den Beitritt zu einem laufenden Zwangsversteigerungsverfahren beantragen.
Rechtsgrundlage
Zwangsversteigerungsgesetz ZVG