Bürgerbüro
Auskunftssperren
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Pfurr, Heike | 05543/301-35 | ![]() |
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Bartram, Joana | 05543/301-33 | ![]() |
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Winkelmeyer, Linda | 05543/30134 | ![]() |
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Voraussetzung für die Eintragung dieser Auskunftssperre ist eine konkrete Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen. Dazu reicht es beispielsweise nicht aus, dass eine Person einen riskanten Beruf ausübt oder sich von den Nachbarn beobachtet fühlt. Vielmehr muss es konkrete Hinweise auf eine Gefahr geben, wie z.B. ausgesprochene Drohungen oder sogar bereits erlebte Handgreiflichkeiten. Des Weiteren bedarf es eines begründeten und schriftlichen Antrages sowie geeigneter Beweismittel. Der Antrag ist an keine Form gebunden. Geeignete Beweismittel sind z.B. ärztliche Atteste oder Gerichtsurteile.