Wohnsitz An-, Ab- und Ummelden
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Pfurr, Heike | 05543/301-35 | ![]() |
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Bartram, Joana | 05543/301-33 | ![]() |
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Winkelmeyer, Linda | 05543/30134 | ![]() |
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Anmeldung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Mit der Einführung des neuen Bundesmeldegesetzes ab 01.11.2015 ist es erforderlich, dass bei der Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen ist.
Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern ist.
Ummeldung
Hier handelt es sich ausschließlich um einen Umzug innerhalb der Gemeinde. Die Ummeldung muss innerhalb einer Woche nach Einzug in die Wohnung erfolgen. Wird die Frist nicht eingehalten, kann ein Bußgeld erhoben werden. Die Bearbeitung der Ummeldung erfolgt unverzüglich. Bitte bringen Sie zur Ummeldung, wenn vorhanden, Ihren Personalausweis mit.
Abmeldung
Eine Abmeldung der Wohnung ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen (z. B. Fortzug ins Ausland).
Erklärungen
Einwohner/innen können eine oder mehrere Wohnungen bewohnen. Das Melderecht klassifiziert deshalb die Wohnungen nach der melderechtlichen Wohnungsart, auch Wohnungsstatus genannt. Der Status einer Wohnung kann sich während der Benutzungsdauer ändern.
Danach werden Wohnungen unterschieden in
Einzige Wohnung | Nur eine Wohnung in Deutschland | |
Hauptwohnung | In mehreren deutschen Gemeinden Wohnungen, so ist die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung. | |
Nebenwohnung | Alle weiteren inländischen Wohnungen, die nicht zur Hauptwohnung bestimmt wurden, sind Nebenwohnungen | |
Wohnung im Ausland | Wohnungen im Ausland sind nach dem Meldegesetz nicht meldepflichtig. |
Formulare | |
Wohnungsgeberbestätigung |
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