Vaterschaftsanerkennung
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Winkelmeyer, Linda | 05543/30134 | ![]() |
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Hartmann, Frank | 05543/30124 | ![]() |
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Piassek, Carsten | 05543/30133 | ![]() |
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Bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind:
Wenn der Vater in der Geburtsurkunde aufgenommen werden soll, ist eine wirksame Vaterschaftsanerkennung erforderlich. Diese wird vom Standesamt oder Jugendamt aufgenommen und beurkundet. Die Mutter muss der Anerkennung zustimmen.
Weitere Auskünfte und welche Unterlagen für die Vaterschaftsanerkennung erforderlich sind, erfahren sie in einem Beratungsgespräch. Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.
Eine Anerkennung ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich. Der Vater kann aber auch ohne weiteres zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen bzw. die Beurkundung der Geburt kann bis zu einer Vaterschaftsanerkennung zurück gestellt werden.
Durch die Vaterschaftsanerkennung wird der Vater nicht automatisch sorgeberechtigt, da die unverheiratete Mutter die Sorge für ihr Kind hat. Die Eltern können aber beim Jugendamt eine Erklärung für die gemeinsame Sorge ihres Kindes abgeben. Die Abgabe dieser Sorgerechtserklärung ist ebenfalls vor der Geburt des Kindes möglich.