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Kontakt

Gemeinde Staufenberg
Hannoversche Straße 21
34355 Staufenberg

Tel. 05543/301-0
Fax. 05543/301-39

Internet www.staufenberg-nds.de
E-Mail rathaus@staufenberg-nds.de

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Vaterschaftsanerkennung

Details
Bürgerbüro
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Winkelmeyer, Linda 05543/30134 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Details
Standesamt
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Hartmann, Frank 05543/30124 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Piassek, Carsten 05543/30133 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind:
Wenn der Vater in der Geburtsurkunde aufgenommen werden soll, ist eine wirksame Vaterschaftsanerkennung erforderlich. Diese wird vom Standesamt oder Jugendamt aufgenommen und beurkundet. Die Mutter muss der Anerkennung zustimmen.

Weitere Auskünfte und welche Unterlagen für die Vaterschaftsanerkennung erforderlich sind, erfahren sie in einem Beratungsgespräch. Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.
Eine Anerkennung ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich. Der Vater kann aber auch ohne weiteres zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen bzw. die Beurkundung der Geburt kann bis zu einer Vaterschaftsanerkennung zurück gestellt werden.
Durch die Vaterschaftsanerkennung wird der Vater nicht automatisch sorgeberechtigt, da die unverheiratete Mutter die Sorge für ihr Kind hat. Die Eltern können aber beim Jugendamt eine Erklärung für die gemeinsame Sorge ihres Kindes abgeben. Die Abgabe dieser Sorgerechtserklärung ist ebenfalls vor der Geburt des Kindes möglich.


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