Bürgerbüro
Kirchenaustritt
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Winkelmeyer, Linda | 05543/30134 | ![]() |
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Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Hartmann, Frank | 05543/30124 | ![]() |
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Piassek, Carsten | 05543/30133 | ![]() |
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Erklärungen über den Kirchenaustritt können vor der Standesbeamtin / dem Standesbeamten des Wohnsitzes abgegeben werden.
Für die Beurkundung der Kirchenaustrittserklärung benötigen Sie einen Termin.
Erforderlich sind hierfür ein gültiges Ausweispapier und persönliches Erscheinen vor der Standesbeamtin / dem Standesbeamten. Die Beurkundung des Kirchenaustritts ist gebührenpflichtig.
Der Kirchenaustritt kann auch vor einem Notar erklärt werden. Nach Zugang der Erklärung beim Wohnsitzstandesamt wird hierüber eine Bescheinigung erteilt (ebenfalls gebührenpflichtig).