Staufenberg
Feuerwehr
Dahlheim 2
Mohn
Dahlheim
Panorama
Schule
Raps
Speele
Nienhagen 2
Ausblicke
Sommer

Meist gesucht

Bürgerservice A-Z
 
Ansprechpartner
 
Öffnungszeiten
 
Kfz-Zulassung
 
Vereine
 
Kummerkasten
 
Staufenberger GemeindeService
 
Bekanntmachungen
 



Navigation

MENU
  • Startseite
  • Rathaus
    • Aktuelles
    • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Bürgerbüro
      • Verkauf
      • EU-Infopoint
      • Verwaltungsaußenstelle Uschlag
    • Öffnungszeiten
    • Ansprechpartner
    • Bürgerservice von A - Z
    • Anträge und Formulare
    • Ratsinformationen online
    • Gleichstellung
    • Ortsrecht / Satzungen
      • Gemeindeverfassung
      • Allgemeine Verwaltung
      • Abgabenrecht
      • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
      • Schule, Kultur, Sport, Soziales, Gesundheit
      • Baurecht
      • Haushaltsrecht
      • Öffentliche Einrichtungen
      • Staufenberger GemeindeService AöR
    • Kummerkasten
    • Pressestelle
    • Fundbüro
    • Datenschutzerklärung
  • Leben in Staufenberg
    • Ortsteile
      • Benterode
      • Dahlheim
      • Escherode
      • Landwehrhagen
      • Lutterberg
      • Nienhagen
      • Sichelnstein
      • Speele
      • Spiekershausen
      • Uschlag
    • Gesundheit
    • Soziales
    • Kinderbetreuung
      • Kindergärten
      • Krippe / Kindertagespflege
      • Grundschulen / Nachmittagsbetreuung
      • Ferienbetreuung
    • Grundschulen
    • Kinder- und Jugendbüro
      • Aktuelles
      • Kinder - und Jugendreferent
      • Ortsjugendpfleger
      • Jugendräume
      • Veranstaltungen des Kinder- und Jugendbüros
      • Ausleihen
      • Mach mit !
      • Städtepartnerschaft
    • Familienzentrum
    • Feuerwehr
    • Büchereien
    • Kirchen
    • Dorfgemeinschafts-
      anlagen
    • Heiraten in Staufenberg
    • Außenstelle der VHS
    • Bildergalerie
      • Neujahrsempfang 2017
  • Kultur Freizeit Tourismus
    • Sehenswürdigkeiten
    • Freizeitangebote
    • Wanderwege
      • Staufenberger Panorama-Gebirgskammpfad
      • Römerlager -Kringwall-Naturerlebnispfad
      • Gut Wissmannshof-Runde
      • Dahlheim 700-Jahre-Panoramaweg
      • Ingelheimrunde
      • Ultra-Fitnesslaufpfad
    • Gastgeber
      • Hotels und Gasthäuser
      • Privatzimmer
      • Private Ferienwohnungen
    • Naturpark Münden
    • Partnergemeinde Pusztaszabolcs
    • Grillplätze in Staufenberg
    • Heimatpflege
    • Kontakt/Infomaterial
    • Vereine / Verbände
  • Wirtschaft Bauen Wohnen
    • Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept
    • Baulückenkataster
    • Bauen
      • Flächennutzungsplan und Bebauungspläne
      • Baugenehmigung / Bauanzeige
      • Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge
      • Denkmalschutz
      • Ortsteile
    • Staufenberger GemeindeService
      • Angebotsabfrage
      • Bestattung
      • Buchhaltung
      • Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
      • Pacht- und Nutzungsverträge
      • Spielplätze - Instandhaltung
      • Straßen, Brücken, Schulwegsicherheit
      • Straßenbeleuchtung
      • Winterdienst
      • Anregungen und Beschwerden
    • Gewerbe
      • Gewerbean-, um- und Abmeldung
      • KomSIS
      • Firmen im Marktplatz Südniedersachen
      • Wirtschaftsförderung Region Göttingen
    • Wasser / Abwasser

Rathaus

Sekundäre Navigation

  • Aktuelles
  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Bürgerbüro
  • Öffnungszeiten
  • Ansprechpartner
  • Bürgerservice von A - Z
  • Anträge und Formulare
  • Ratsinformationen online
  • Gleichstellung
  • Ortsrecht / Satzungen
  • Kummerkasten
  • Pressestelle
  • Fundbüro
  • Datenschutzerklärung

Kontakt

Gemeinde Staufenberg
Hannoversche Straße 21
34355 Staufenberg

Tel. 05543/301-0
Fax. 05543/301-39

Internet www.staufenberg-nds.de
E-Mail rathaus@staufenberg-nds.de

Veranstaltungen



Container-Bereich


Content-Bereich

Diese Seite drucken
  • Rathaus / 
    • Bürgerservice von A - Z


Private Gartennutzung

Details
Zentrale, Ordnungs- und soziale Dienste
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Piassek, Carsten 05543/30128 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Details
Standesamt
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Hartmann, Frank 05543/30124 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Die Gemeinde Staufenberg informiert Sie als Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten über die private Gartennutzung, sofern auch das öffentliche Interesse berührt ist.
Grundsätzlich sind nachbarschaftliche Streitigkeiten auf privatrechtlichem Wege zu lösen. Ein Einschreiten seitens der Ordnungsbehörde ist nur dann erforderlich, wenn offensichtlich öffentliches Interesse berührt ist.

Für die Nutzung Ihres Gartens gilt folgendes:


  • überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern sowie Hecken, sind bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, sie dürfen nicht in die öffentliche Verkehrsfläche hineinragen
  • herabgefallenes Laub, das auf den eigenen Gartenbewuchs zurückzuführen ist, ist von Gehwegen zu beseitigen
  • das Rasenmähen ist nur werktags (also auch samstags) in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr gestattet
  • das Grillen im Garten ist grundsätzlich erlaubt, sofern nicht intensiver Qualm in die Wohnungen von Nachbarn zieht und dadurch eine Rauch- und Geruchsbelästigung entsteht
  • Gartenfeste sind jederzeit gestattet. Die Lautstärke darf ein erträgliches Maß dabei nicht überschreiten; eine Belästigung der Nachbarschaft ist auszuschließen. Die Nachtruhe zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ist unbedingt einzuhalten


Hinweis an Eigentümer unbebauter Grundstücke
Immer wieder wird festgestellt, dass die Eigentümer unbebauter Grundstücke oftmals keine große Bedeutung darin sehen, ihr Baugrundstück regelmäßig zu pflegen. Dadurch kommt es oft zu Beschwerden von Eigentümern benachbarter Grundstücke.
Grundsätzlich gibt es keine Bedenken gegen Grundstücke, die unbebaut sind und auf denen sich Pflanzen selbständig entwickeln können, die also ungepflegt sind. Jedoch werden die benachbarten Grundstücke oftmals durch hohen Unkrautwuchs oder Unkrautsamenflug beeinträchtigt oder in Mitleidenschaft gezogen.
Daher richten wir unseren Appell an die Eigentümer solcher nicht genutzter und wild bewachsener Grundstücke, auch einmal an die Nachbarn zu denken!

Wir bitten darum, solche Grundstücke wenigstens ein- oder zweimal im Jahr möglichst vor der Blütezeit der Pflanzen abzumähen und das Unkraut zu beseitigen. In der Regel wird dies ausreichend sein und wir denken, dass man das jedem Eigentümer unbebauter Grundstücke zumuten kann.
Es wäre schließlich für eine gut funktionierende nachbarschaftliche Beziehung störend, wenn die beeinträchtigten Nachbarn aus solch einem Grund vor Gericht ziehen müssen!
Formulare
Antrag auf Abbrennen eines Lagerfeuers Details ;
Druckversion anzeigen


Footer-Bereich

Staufenberg folgen:
  -  A A  +  |
Home |  Kontakt |  Datenschutzerklärung |  Impressum |  nach oben