Bürgerbüro
Gewerbezentralregisterauskunft
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Pfurr, Heike | 05543/301-35 | ![]() |
![]() |
Bartram, Joana | 05543/301-33 | ![]() |
![]() |
Winkelmeyer, Linda | 05543/30134 | ![]() |
![]() |
Auf Antrag erhält jede - natürliche oder juristische - Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.
Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:
- für private Zwecke: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt. (behördlicher Hinweis: Beleg-Art 1)
- zur Vorlage bei einer Behörde: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt. (behördlicher Hinweis: Beleg-Art 9)
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis bzw. Reisepass
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage?