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Kontakt

Gemeinde Staufenberg
Hannoversche Straße 21
34355 Staufenberg

Tel. 05543/301-0
Fax. 05543/301-39

Internet www.staufenberg-nds.de
E-Mail rathaus@staufenberg-nds.de

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Sterbefallbeurkundung

Details
Bürgerbüro
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Winkelmeyer, Linda 05543/30134 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Details
Standesamt
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Hartmann, Frank 05543/30124 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Piassek, Carsten 05543/30133 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Engel
Ein Sterbefall ist dem zuständigen Standesamt spätestens am 3. auf den Todestag folgenden Werktag anzuzeigen. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sterbeort.
Die zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen sind von den Angehörigen oder ei-nem beauftragten Bestattungsinstitut zu besorgen.
Welche dies sind, kann am Besten in einem persönlichen Gespräch –gern auch telefonisch- oder per Email geklärt werden.

Weiterhin sind ein Nachweis über den letzten Wohnsitz sowie eine ärztliche Bescheinigung über den Tod vorzulegen.
Falls vorhanden, legen Sie bitte Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) der verstorbenen Person vor.
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

In der Regel beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsinstitut. Dieses kümmert sich dann um die erforderlichen Unterlagen und zeigt den Sterbefall beim Standesamt an.
Die Angehörigen können die Erledigung der Formalitäten auch selbst übernehmen.
Nach der Anzeige und der Vorlage der entsprechenden Unterlagen / Urkunden kann dann die Beurkundung des Sterbefalls erfolgen.

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