Geburts-, Abstammungs-, Heirats- oder Sterbeurkunden (auch internationale)
erhalten Sie nur bei dem Standesamt, welches die Beurkundung vorgenommen hat.
Eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches erhalten Sie bei Ihrem Heirats-
standesamt.
Zur Ahnen – oder Familienforschung ist anzumerken, daß Sie möglichst genaue Daten über die gesuchte Person bzw. die Personen angeben, da neben der Beurkundungsgebühr eine Suchgebühr in Höhe von 17,-- bis 55,-- Euro pro Suchfall fällig wird.
Anforderung von Personenstandsurkunden und Ahnen- oderFamilienforschung
Welche Gebühren fallen an?
Je Urkunde 7,00 EUR Familienbuchabschriften 8,00 EUR
Rechtsgrundlage?
Personenstandsgesetz ( PStG )
Personenstandsverordnung ( PStV )
Personenstandsverordnung ( PStV )
Formulare | |
Anforderung von Personenstandsurkunden.pdf |
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Aufgaben-Beschreibung |
Ausstellung von Urkunden (z.B. Sterbeurkunden, Geburtsurkunden u.ä.) |